Die Verwaltung von Eigentumswohnanlagen bedarf große Sorgfalt, da eine Fülle von Gesetzen, Satzungen und vertraglichen Regelungen eingehalten werden müssen.
Hinzu kommt die Zusammenführung von unterschiedlichen Interessensgruppen, wie z.B. selbstnutzenden und renditeorientierten Eigentümern, die unterschiedliche Zielsetzungen mit dem Teilbesitz des Ganzen verfolgen.