WEG-Verwaltung


Die Verwaltung von Eigentumswohnanlagen bedarf große Sorgfalt, da eine Fülle von Gesetzen, Satzungen und vertraglichen Regelungen eingehalten werden müssen.

 

Hinzu kommt die Zusammenführung von unterschiedlichen Interessensgruppen, wie z.B. selbstnutzenden und renditeorientierten Eigentümern, die unterschiedliche Zielsetzungen mit dem Teilbesitz des Ganzen verfolgen.

 



Hier listen wir auf, welche Leistungen grundsätzlich möglich sind. Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern ausführlich.

Leistungskatalog Eigentumswohnanlagen (WEG)

  • Wirtschaftlicher Umgang mit dem Vermögen der Gemeinschaft
  • Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Verwaltertätigkeit gemäß den einschlägigen Paragraphen des Wohneigentumsgesetzes und der Gemeinschaftsordnung
  • Fristgerechte Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen (ordentlich und außerordentlich)
  • Übersichtliche und nach kaufmännischen Regeln geführte Buchführung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten
  • Hausgeld-Inkasso
  • Regelmäßige Begehung der Liegenschaft zur Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung und des Objekt-Zustandes
  • Verantwortungsvoller und wirtschaftlicher Umgang mit Ausschreibungen und Auftragsvergaben
  • Terminüberwachung von Angeboten, Auftragsausführungen, Schlussrechnungen und Abmahnungen von Leistungsrückständen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Verwaltung aller Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • sorgfältige und individuelle Beratung jedes einzelnen Eigentümers vor Beschlussfassungen, um Anfechtungsverfahren von Beschlüssen zu vermeiden
  • Sorgfältige und klare Formulierung von Beschlüssen, um evtl. Ungültigkeitserklärungen zu vermeiden (wichtig auch bei Verkauf, Erbfall, Übertragung des Eigentums)
  • Zusammenarbeit in juristischen Angelegenheiten mit renommierten Anwaltskanzleien, Steuerberatern und unabhängigen Sachverständigen
  • Weitere Leistungen sind individuell vereinbar